Fluggastrechte

Im Jahre 2004 hat die Europäische Union eine Fluggastrechte-Verordnung erlassen, welche die Rechte der Fluggäste im Europäischen Raum harmonisiert und stärkt. Sie regelt ob und in welchem Maß Fluggesellschaften zu Ausgleichszahlungen, also Entschädigungen, verpflichtet sind und wann welche Betreuungsleistungen von dem Fluganbieter zu erbringen sind.

 

Schadensersatz und Entschädigung für Fluggäste

Für welche Flüge gelten die Fluggastrechte?

Die Fluggastrechte gelten für alle Flüge die auf einem europäischen Flughafen starten und für alle Flüge europäischer Fluglinien die innerhalb der EU landen.  Als Europäische Fluglinien gelten hier alle Fluggesellschaften die Ihren Sitz in der EU, Norwegen, Island oder Schweiz haben.

Wann erhalte ich Schadensersatz von der Fluggesellschaft?

Im allgemeinen spricht man bei Fluggastrechten nicht von Schadensersatz, sondern von Entschädigungen. Um Schadensersatz einzufordern oder einklagen zu können muss schon einiges schief gegangen sein!

Typische Gründe für eine Schadensersatzforderung sind beschädigtes oder abhanden gekommene Gepäckstücke oder ein Personenschaden. Diese sind analog zu der europäischen Fluggastrechteverordnung bereits standardisiert.

Wenn Sie in Folge der Flugverspätung einen konkreten Folgeschaden erlitten haben, wie das Verpassen eines wichtigen Termines oder  Ihnen die Fluggesellschaft eine Betreuungsleistung verwehrt oder vielleicht sogar einen Rechtsstreit mit Ihnen beginnt, dann kann es sich lohnen mit einem Anwalt eine Schadensersatzklage zu prüfen.  

Wann erhalte ich eine Entschädigung gemäß Fluggastrecht?

Prinzipiell steht Ihnen ab 3 Stunden Verspätung, bezogen auf die Ankunftszeit, eine Entschädigung zu, wenn diese Verspätung nicht durch außergewöhnliche Umstände zustande gekommen ist. Des weiteren müssen Sie natürlich für jede Entschädigung ein entsprechendes Flugticket vorweisen können und müssen sich zur planmäsigen Zeit am Check-In einfinden.

Keine Entschädigung bei außergewöhnlichen Umständen

Zu diesen außergewöhnlichen Umständen zählen insbesondere Naturkatastrophen, sicherheitsgefährdende Wetterbedingungen, politische Unruhen, oder sonstige unvorhersehbaren Sicherheitsrisiken sowie Streiks. Wobei sich bezüglich Streiks die Rechtsprechung auf Europa und Bundesebene noch bewegt.

Erhalte ich eine Entschädigung bei Verspätung?

Die Fluggastrecht-VO sieht folgende Entschädigungssätze bei Flugverspätung vor:

Flugstornierung bei Verspätung

Bei einer Verspätung des Abflugs um 5 Stunden können Sie Ihren Flug kostenfrei stornieren. Wenn es sich um einen Anschlussflug handelt, haben Sie das Recht auf eine anteilige Stornierung des Flugpreises und einen kostenlosen Rückflug zu Ihrem Startflughafen. Stornierte Flüge müssen innerhalb von 7 Tagen erstattet werden.

Entschädigungssätze bei Verspäteten Flügen

Bei einer Verspäteten Ankunft des Fluges ab 3 Stunden stehen Ihnen folgende Entschädigungen zu:

  • 250 Euro für verspätete Flüge bis 1.500 Kilometer
  • 400 Euro für verspätete Flüge ab 1.500 Kilometer innerhalb der EU
  • 400 Euro für verspätete Flüge von 1.500 bis 3.500 Kilometer in das oder aus dem EU-Ausland und
  • 600 Euro für  für verspätete Flüge ab 3.500 Kilometer in oder aus Ländern außerhalb der Europäischen Union.

 

Erhalte ich eine Entschädigung bei Flugausfall?

Fällt Ihr Flug aus, so ist die Fluggesellschaft weiterhin verpflichtet Sie an Ihren Bestimmungsort zu transportieren.

Flugstornierung oder Umbuchung bei Flugausfall

Wenn Ihr Flug ausfällt haben Sie zunächst die Wahl, ob Sie Ihren Ticketpreis erstattet bekommen wollen oder die Fluggesellschaft Sie anderweitig zum Zielort befördern soll.  Wenn Sie stornieren muss das Geld in 7 Tagen gebührenfrei zurück auf Ihrem Konto sein.

Entschädigungspauschalen bei Flugausfall

Die Entschädigungspauschalen für ausgefallene (annulierte) Flüge entsprechen den Entschädigungssätzen bei Flugverspätung:

  • 250 Euro bei Flugausfall auf Strecken  bis 1.500 Kilometer
  • 400 Euro bei Flugausfall auf Strecken ab 1.500 Kilometer innerhalb der EU
  • 400 Euro bei Flugausfall auf Strecken  von 1.500 bis 3.500 Kilometer in das oder aus dem EU-Ausland und
  • 600 Euro Euro bei Flugausfall auf Strecken ab 3.500 Kilometer in oder aus Ländern außerhalb der Europäischen Union.

Betreungsleistungen für Fluggäste

Unter gewissen Umständen ist Ihre Fluglinie bestimmte Betruungsleistungen für Sie zu erbringen. Als Betruungsleistungen zählen kostenlose Mahlzeiten und Getränke, kostenfreie Telefonate oder sogar Hotelübernachtungen.

Betreuungsleistungen bei Verspätung und Flugausfall

Fällt Ihr Flug aus und der Ersatzflug lässt auf sich warten oder Ihr Flug verspätet sich so ist Ihre Fluglinie dazu verpflichtet Ihnen bestimmte Betreuungsleistungen zu erbringen. Es gelten hier fast die gleichen Regeln wie für Entschädigungszahlungen. Nur das bei Betreuungsleitungen natürlich nicht die verspätete Ankunft sondern der verspätete Ab- oder Weiterflug relevant ist.

  • Ab 2 Stunden Wartezeit auf Flügen bis 1.500 Kilometer oder
  • ab 3 Stunden Verspätung bei Strecken zwischen 1.500 und 3.500 Kilometern beziehungsweise 
  • nach 4 Stunden Verspätung bei internationalen Flügen über 3.500 Kilometer

muss Ihnen die Fluggesellschaft Mahlzeiten und Getränke zur Verfügung stellen sowie den kostenlosen Versand von E-Mails und Telefonanrufen ermöglichen. Stranden Sie wegen des Flugausfalls oder der Verspätung über Nacht muss Ihnen die Fluggesellschaft ebenfalls eine Hotelübernachtung inklusive Kosten für Taxi oder Ticket ersetzen.

Betreuungsleistungen bei Streik

Im Gegensatz zu den Entschädigungen, die Ihnen eine Fluglinie bei Streik nicht zahlen muss, spielt der Grund für die Vespätung bei Betreuungsleistungen keine Rolle. Egal ob Naturkatastrophe, Streik oder Terrorismus: Die Fluggesellschaft muss Sie zur Not mit Essen, Trinken und Übernachtungsmöglichkeit versorgen.

Was wenn mir die Betreuungsleistungen verweigert werden?

Wenn sich die Fluglinie weigert Ihnen Betreungsleistungen zu erbringen, sollten Sie alle Mehrkosten die Sie wegen der Verspätung haben gut dokumentieren. Also Belege sammeln, Flugticket aufheben und im Nachhinein können Sie per Inkasso oder Anwalt ihre Forderungen beitreiben.

Weitere Informationen zum Thema Fluggastrechte finden Sie z.B. bei der Wikipedia.

 

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