Medikamente im Handgepäck

Grundsätzlich dürfen Medikamente mit ins Flugzeug genommen werden, sofern sie für den persönlichen Gebrauch des Reisenden bestimmt sind. Es gibt jedoch einzelne Dinge dabei zu beachten. Nicht verschreibungspflichtige Medikamente in fester Form dürfen an Bord mitgeführt werden. Dazu zählen bespielsweise Tabletten, Pulver oder Kapseln.

Medikamente im Handgepäck

Medikamente im Handgepäck

Nicht verschreibungspflichtige flüssige Medikamente müssen in der Regel im Koffer transportiert werden. Werden die Medikamente jedoch an Bord aufgrund einer Krankheit benötigt und überschreiten die Mengengrenze von 100 ml nicht, so dürfen diese im Handgepäck transportiert werden.

Verschreibungspflichtige Medikamante benötigen ärztliche Bescheinigung!

Verschreibungspflichtige Medikamente erfordern eine ärztliche Bescheinigung. Medikamente, die während eines Fluges eingenommen werden müssen, dürfen selbstverständlich an Bord mitgeführt werden. Man sollte sich jedoch darauf einstellen, dass bei der Sicherheitskontrolle und gegebenenfalls beim Zoll um einen Nachweis gebeten wird. Dieser sollte bestätigen, dass das mitgeführte Medikament dringend benötigt wird.

Als Bescheinigung können Sie das Rezept oder ein ärztliches Attest verwenden. Der ADAC stellt ein mehrsprachiges Ärztliches Attest als Vordruck zur Verfügung. Lassen Sie dies von Ihrem Arzt ausfüllen und legen Sie es zu Ihren Medikamenten in das Handgepäck.

Die Pille im Handgepäck, besser mit Attest oder Rezept

Die Antibabypille gehört natürlich auch auf kürzeren Flügen mit ins Handgepäck, da immer die wenn auch geringe Möglichkeit besteht das Ihr aufgegebenes Gepäck abhanden kommt. Doch denken Sie auch hier an das Rezept oder Attest um auch bei strengen Kontrollen auf der sicheren Seite zu sein.

Weitere Informationen zu Ryanair Handgepäck findest Du hier.

https://www.ryanair.com/de/de/nutzliche-infos/service-center/haufige-fragen