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Fluggastrechte

Im Jahre 2004 hat die Europäische Union eine Fluggastrechte-Verordnung erlassen, welche die Rechte der Fluggäste im Europäischen Raum harmonisiert und stärkt.

Sie regelt ob und in welchem Maß Fluggesellschaften zu Ausgleichszahlungen, also Entschädigungen, verpflichtet sind und wann welche Betreuungsleistungen von dem Fluganbieter zu erbringen sind.

Für welche Flüge gelten die Fluggastrechte?

Die Fluggastrechte gelten für alle Flüge die auf einem europäischen Flughafen starten und für alle Flüge europäischer Fluglinien die innerhalb der EU landen.  Als Europäische Fluglinien gelten hier alle Fluggesellschaften die Ihren Sitz in der EU, Norwegen, Island oder Schweiz haben.


Wann erhalte ich Schadensersatz von der Fluggesellschaft?


Wann erhalte ich eine Entschädigung gemäß Fluggastrecht?


Erhalte ich eine Entschädigung bei Verspätung?


Erhalte ich eine Entschädigung bei Flugausfall?

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Betreuungsleistungen bei Verspätung und Flugausfall

Fällt Ihr Flug aus und der Ersatzflug lässt auf sich warten oder Ihr Flug verspätet sich so ist Ihre Fluglinie dazu verpflichtet Ihnen bestimmte Betreuungsleistungen zu erbringen. Es gelten hier fast die gleichen Regeln wie für Entschädigungszahlungen. Nur das bei Betreuungsleitungen natürlich nicht die verspätete Ankunft sondern der verspätete Ab- oder Weiterflug relevant ist.
  • Ab 2 Stunden Wartezeit auf Flügen bis 1.500 Kilometer oder
  • ab 3 Stunden Verspätung bei Strecken zwischen 1.500 und 3.500 Kilometern beziehungsweise 
  • nach 4 Stunden Verspätung bei internationalen Flügen über 3.500 Kilometer
muss Ihnen die Fluggesellschaft Mahlzeiten und Getränke zur Verfügung stellen sowie den kostenlosen Versand von E-Mails und Telefonanrufen ermöglichen. Stranden Sie wegen des Flugausfalls oder der Verspätung über Nacht muss Ihnen die Fluggesellschaft ebenfalls eine Hotelübernachtung inklusive Kosten für Taxi oder Ticket ersetzen.


Betreuungsleistungen bei Streik


Was wenn mir die Betreuungsleistungen verweigert werden?

Informationen zu Fluggastrechten

Hier finden Sie weitere Details und hilfreiche Links zu Ihren Fluggastrechten.